Hinweise

Gebührenordnung der Friedhöfe

Die Preise für die einzelnen Grabstätten entnehmen Sie bitte der Internetseiten des jeweiligen Ortes (Friedhofssatzung).

Umbettungen

Die Umbettung ist eine Form der Exhumierung eines Verstorbenen. Eine Umbettung bedeutet, dass ein Grab verlegt wird. Das Grab muss dafür geöffnet werden, der Sarg oder die Urne werden im Anschluss in ein neues Grab gebracht.

Es ist zu beachten, dass eine Umbettung generell frühestens 6 Monate nach der Beisetzung erfolgen kann.

Dafür muss ein entsprechender Antrag bei der Friedhofsverwaltung und bei dem zuständigen Ordnungsamt gestellt werden, wobei wir natürlich gern behilflich sind.