ratgeber
Im Todesfall müssen Sie eine Reihe an Formalitäten klären. Wir beantworten Ihnen die wichtigsten Fragen:
Was sind die ersten Schritte im Trauerfall??
Auch wenn es schwer fällt, versuchen Sie Ruhe zu bewahren.

Natürlich, der erste Moment ist oft gekennzeichnet von Schock und Trauer, und vielleicht auch einer gewissen Lähmung. Bitte rufen Sie zuerst den Hausarzt oder Notarzt, der den Tod feststellt und eine Todesbescheinigung ausstellt. Der Bestatter kann den Verstorbenen erst nach Erstellung der Todesbescheinigung durch den Arzt abholen.

In der Klinik/im Seniorenheim oder Hospiz regelt das die Dienstleitung für Sie.
Anschließend verständigen Sie bitte uns.

Sie erreichen uns, auch außerhalb der Bürozeiten
unter der 24h-Ruf: 0171-2158500 oder Tel. 033603 30 36 jederzeit persönlich.
Welche Dokumente benötige ich?
Unverzichtbare Unterlagen des Verstorbenen

- Personalausweis
- Krankenkassenkarte
- Totenschein, wird vom Arzt ausgestellt

Für unser Gespräch mit Ihnen benötigen wir ausserdem (alles im Orginal)

- für Ledige – Geburtsurkunde
- für Verheiratete – Heiratsurkunde (meist im Buch der Familie)
- für Verwitwete – Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Partners und Witwenrenten-Nr.
- für Geschiedene – Heiratsurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil
- Rentenversicherungsnummer (17-stellig)
- Lebens- und Sterbegeldversicherungspolicen im Original
- Grabschein bei bestehenden Gräbern
- Bestattungsvorsorgevertrag – falls vorhanden
- bei ausländischen Urkunden, immer das Original + eine beglaubigte Übersetzung
- bei eingetragenen Lebenpartnerschaften, die Lebenspartnerschaftsurkunde

Sollte eines der Dokumente fehlen, werden wir gemeinsam eine Lösung finden.
Welche Formalitäten sind im Todesfall zu erledigen?
Im Todesfall müssen Sie eine Reihe an Formalitäten klären. Keine Sorge, dabei helfen wir Ihnen. Dazu gehören unter anderem:

- Sterbeurkunde beantragen
- Verträge kündigen
- Versicherungen informieren
- Mietvertrag kündigen
- u.a. Immobilie verkaufen
- Einwohnermeldeamt abmelden
- Krankenkasse informieren
- Pflegegeld abmelden
- Rentenversicherung informieren
- Witwenrente beantragen

Das erste Dokument, das im Sterbefall ausgestellt wird, ist der Totenschein, auch Todesbescheinigung genannt. Dieser wird von dem Arzt ausgestellt, welcher den Tod feststellt. Sie benötigen den Totenschein unter anderem für die Beantragung der Sterbeurkunde.
Wie beantrage ich eine Sterbeurkunde?
Um eine Sterbeurkunde zu erhalten, muss der Todesfall beim Standesamt des Sterbeortes angezeigt werden. Für die Ausstellung der Urkunde benötigen Sie den Totenschein, den Personalausweis des Toten, die Geburts- oder Heiratsurkunde, gegebenenfalls ein Scheidungsurteil oder die Sterbeurkunde eines vorher verstorbenen Ehepartners.

Die Auswahl der Unterlagen richtet sich danach, ob der Verstorbene ledig, verheiratet, verwitwet oder geschieden war.

Für alle Abmeldungen und Kündigungen wo es um finanzielle Belange geht ( Banken,
Versicherungen, Testament, Erbschein, Grundstück) benötigen Sie eine Sterbeurkunde im Orginal. Für alle anderen Abmeldungen reichen Kopien. Wir raten daher 3-5 Sterbeurkunden im Orginal zu beantragen.
Welche Verträge müssen gekündigt werden?
Generell ist die Kündigung von Verträgen abhängig davon, ob Verträge übernommen werden sollen oder nicht. Bei Ehepartnern werden Verträge häufig fortgeführt. Dabei kann es sich um den Telefon- und Internetanschluss oder um ein Abonnement einer Tageszeitung handeln.

Schauen Sie sich die Kontobewegungen des Verstorbenen an. Lastschriften zeigen Ihnen, welche Mitgliedschaften und Abschlüsse, wie z. B. Kabel- und Stromanschluss, gekündigt werden müssen.

WELCHE VERTRÄGE MÜSSEN GEKÜNDIGT WERDEN?

- Telefonanschluss
- Handyvertrag
- Abonnements
- Vereinsmitgliedschaften
- Strom- und Wasseranbieter
- Kabelanschluss
- Mietverträge
- Versicherungen
- Abfallentsorgung
Wo muss der Verstorbene abgemeldet werden?
Nach dem Todesfall muss eine Vielzahl an Stellen informiert werden. Der Verstorbene muss beispielsweise bei der Krankenkasse und der Rentenversicherung abgemeldet werden. Für die Abmeldung wird ein Original der Sterbeurkunde benötigt, welche Sie vom Standesamt kostenfrei erhalten. Gern sind wir Ihnen dabei mit ehrenamtlichen Beratern der Rentenversicherung behilflich.

Bei der Rentenversicherung kann gegebenenfalls eine Witwen- oder Waisenrente beantragt werden. Die Meldung dieser Lebens- oder Sterbeversicherung muß innerhalb von 24 Std (werktags) erfolgen! Die Sterbeurkunde kann später nachgereicht werden.

Außerdem müssen eventuell vorhandene Lebens- und Unfallversicherungen informiert und eine Auszahlung veranlasst werden. Weitere Versicherungen sind die Haftpflichtversicherung, die Kfz-Versicherung und die Hausratversicherung.

WO MUSS DER VERSTORBENE ABGEMELDET WERDEN?

- Krankenversicherung
- Rentenversicherung
- Unfallversicherung
- Lebensversicherung
- Haftpflichtversicherung
- Kfz-Versicherung
- Hausratversicherung
Was passiert mit der Wohnung des Verstorbenen?
Falls der Verstorbene allein gelebt hat und die Wohnung nicht übernommen werden soll, muss diese gekündigt werden. Außerdem muss die Räumung organisiert werden. Falls der Tote ein eigenes Haus besessen hat, gehört dieses zum Nachlass. Die Erben müssen entscheiden, was mit diesem passiert. Bei einer Übernahme muss der Grundbucheintrag geändert werden, ein Verkauf muss organisiert werden.

Handelt es sich bei den Erben um eine Erbengemeinschaft, wird der Verkaufserlös üblicherweise aufgeteilt. Sollte ein Erbe den Grundbesitz übernehmen, so müssen die übrigen Erben ausbezahlt werden.

- Mietvertrag
- Räumung
- Grundbuch
- Verkauf
Wie wird das Erbe verteilt?
Bei dem Nachlassgericht reichen Sie das Testament ein und beantragen den Erbschein. Sollte kein Testament vorhanden sein, wird das Erbe nach der gesetzlichen Regelung verteilt. Für eine Ausschlagung des Erbes ist ebenfalls das Nachlassgericht zuständig. Hier sollten Sie beachten, dass Sie in diesem Fall auch keine Erinnerungen wie alte Fotoalben des Verstorbenen behalten dürfen.

Die Ausschlagung des Erbes muss innerhalb von 6 Wochen nach bekanntwerden des Todes beim Amtsgericht erfolgen.

Der Erbschein wird vom Nachlassgericht ausgestellt. Mit diesem können Sie sich als Erben ausweisen. Der Nachlass wird nach der gesetzlichen oder der testamentarischen Regelung verteilt. Zum Nachlass gehört neben dem Barvermögen unter anderem der Hausrat des Toten.
Wer steht mir bei Fragen zur Verfügung?
Wir unterstützen Sie bei der Erledigung aller notwendiger Formalitäten. Wir kennen uns mit den jeweiligen Fristen und den zu informierenden Stellen aus und stehen Ihnen als Ratgeber zur Seite.

Ein weiterer Ansprechpartner sind die Versicherungsträger. Diese werden Sie über die zu tätigenden Schritte informieren. Freunde oder Verwandte können Sie ebenso unterstützen. Einige Formalitäten wie beispielsweise die Kfz-Versicherung oder die Kündigung von Vereinsmitgliedschaften können nach der Bestattung erledigt werden.
Mit welchen Kosten muss ich rechnen?
Die Beerdigungskosten setzen sich aus vielen verschiedenen Kosten zusammen. Wie zum Beispiel: den Friedhofsgebühren, Bestatterleistungen, Kosten für Grabstein, Sarg und Urne sowie für die Trauerfeier. Je nachdem wo Sie wohnen und welche Bestattungsart Sie wünschen, können sich die Gesamtkosten jedoch unterscheiden. Bei uns erhalten Sie einen detailierten und transparenten Kostenplan.

GEBÜHRENORDNUNG DER FRIEDHÖFE

Die Preise für die einzelnen Grabstätten entnehmen Sie bitte der Internetseiten des jeweiligen Ortes (Friedhofssatzung).

Die Umbettung ist eine Form der Exhumierung eines Verstorbenen. Eine Umbettung bedeutet, dass ein Grab verlegt wird. Das Grab muss dafür geöffnet werden, der Sarg oder die Urne werden im Anschluss in ein neues Grab gebracht.

Es ist zu beachten, dass eine Umbettung generell frühestens 6 Monate nach der Beisetzung erfolgen kann.

Dafür muss ein entsprechender Antrag bei der Friedhofsverwaltung und bei dem zuständigen Ordnungsamt gestellt werden, wobei wir natürlich gern behilflich sind.